KSK und Allgemeine Geschäftsbedingungen
Abgabepflicht an die Künstlersozialkasse:
Wir weisen im Rahmen unserer Beratungspflicht darauf hin, dass jedes Unternehmen - mit jährlich wechselnden Prozentsätzen, die man bei der KSK erfragen kann - , vom Auftragswert für grafische, journalistische Leistungen usw. abführen müssen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der KSK http://www.kuenstlersozialkasse.de/
Entgegen Annahmen einiger Kunden möchten wir darauf hinweisen, dass nicht wir in den Genuss dieser Abgabe kommen, sondern das dies eine allgemeine Abgabe ist, die direkt an die KSK zu zahlen ist und alle Unternehmen leisten.
Wir weisen im Rahmen unserer Beratungspflicht darauf hin, dass jedes Unternehmen - mit jährlich wechselnden Prozentsätzen, die man bei der KSK erfragen kann - , vom Auftragswert für grafische, journalistische Leistungen usw. abführen müssen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der KSK http://www.kuenstlersozialkasse.de/
Entgegen Annahmen einiger Kunden möchten wir darauf hinweisen, dass nicht wir in den Genuss dieser Abgabe kommen, sondern das dies eine allgemeine Abgabe ist, die direkt an die KSK zu zahlen ist und alle Unternehmen leisten.
Unsere AGB:
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