Wen betrifft das BFSG?
Barrierefreiheit ist richtig und wichtig – und in einigen Bereichen durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ab Juni 2025 auch für Websites gesetzlich vorgeschrieben. Das betrifft:
• B2C Produkte oder Services (Websites, Apps, …)
• Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeiter*innen
• Unternehmen mit mehr als zwei Millionen Euro Jahresumsatz
Unternehmen, die betroffen sind sollten ihre Websites auf Barrieretauglichkeit prüfen lassen, um sicherzustellen, dass sie für alle Nutzer, einschließlich Menschen mit Behinderungen, zugänglich sind. Dies verbessert nicht nur die Nutzerfreundlichkeit, sondern erfüllt auch gesetzliche Vorgaben und steigert die Reichweite sowie das Ansehen des Unternehmens.
Warum ist eine Barrierefreiheitsprüfung sinnvoll?
1. Rechtliche Vorgaben erfüllen
In der EU ist die EU-Richtlinie 2016/2102 für öffentliche Stellen verbindlich.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet ab 2025 viele private Unternehmen zur digitalen Barrierefreiheit.
Verstöße können zu rechtlichen Konsequenzen führen.
2. Größere Zielgruppe erreichen
Etwa 15% der Weltbevölkerung lebt mit einer Behinderung.
Eine barrierefreie Website ermöglicht mehr Menschen die Nutzung.
Ältere Menschen profitieren ebenfalls von besserer Lesbarkeit und Bedienbarkeit.
3. Suchmaschinen-Ranking verbessern
Barrierefreie Websites sind oft SEO-freundlicher.
Klare Strukturen und alternative Texte für Bilder verbessern die Auffindbarkeit.
4. Bessere Benutzerfreundlichkeit (Usability)
Eine übersichtliche Navigation, gute Kontraste und verständliche Sprache kommen allen Nutzern zugute.
Mobile Nutzer profitieren ebenfalls von optimierter Bedienbarkeit.
5. Image und soziale Verantwortung stärken
Unternehmen, die digitale Barrierefreiheit fördern, zeigen soziale Verantwortung.
Dies stärkt die Markenwahrnehmung und Kundenbindung.